Die Firma bietet einen komerziell und praktisch Lösungsvorschlag, um eine Streitigkeit beizulegen. Es ist unverzichtbar, dass Streitigkeiten gut geschafft sind, damit die Zeit und das Geld, dass ausgegeben werden muss, minimierte sind.
Die Abteilung befasst sich unter anderem mit folgenden Fachgebieten:
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Streitigkeiten bei Personengesellschaften
Streitigkeiten mit Direktoren
Gesellschafterstreitigkeiten, einschließlich Minderheitsgesellschafter-Streitsachen
Streitigkeiten infolge des Verkaufs und Kaufs von Geschäften, einschließlich Garantieansprüche
Streitsachen infolge von Falschangaben bei Vertragsschluss
Forderungen infolge von Höherer Gewalt
Wir können auf die Unterstützung einer Reihe zugelassener Prozessanwälte und Fachleute zählen, die gewährleisten, dass alle Fälle mit beständig hoher Kompetenz bearbeitet werden.
Am Anfang jeder Angelegenheit wird eine Kosten-Nutzen-Analyse mit Ihnen ausgeführt. Es ist wichtig, dass Sie die Gelegenheit haben, informierte Entscheidungen zu machen.
Es werden alle Streitbeilegungsoptionen geprüft:
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Verhandlung
Alternative Streitbeilegung
Schlichtung
Vermittlung
Prozessführung
Wir erläutern Ihnen alle Verfahren und Schritte ausführlich.
Unsere Zivilprozessanwälte nutzen fachkundig und geschickt die Civil Procedure Rules (britischen Regeln über den Zivilprozess), die am 26. April 1999 die umfassendste Änderung des Prozesssystems in der englischen Rechtsgeschichte herbeiführten.
Unsere Erfahrung in Zivilprozessen erstreckt sich über die Spezialkammern des High Court wie die Kammer für Handelssachen, Chancery (Kammer für billigkeitsrechtliche Sachen), die Kammern für Technologie- und Baurecht und umfasst zudem die Queens Bench und die Amtsgerichte für Zivilsachen.
Zu Beginn jedes Falls erörtern wir mit Ihnen verschiedene Finanzierungsoptionen:
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Rechtsschutzversicherung - Möglicherweise sind Sie bereits gegen Rechtskosten versichert.
"After the Event Insurance" - Sofern Sie keine Rechtskostenversicherung besitzen, überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine nachträgliche Versicherung in angemessener Höhe ratsam wäre.
"Conditional Fee Arrangement" - In bestimmten Fällen ist eine Vereinbarung zu empfehlen, dass nur im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar zu entrichten ist und die Rechtskosten von der Gegenpartei eingetrieben werden. Privatfinanzierung - Die Rechtskosten werden bestätigt und realistische Honorarvoranschläge für jede Phase des Rechtsstreits werden angegeben.
Die meisten unserer Klienten bei der Beilegung von Streitigkeiten im Handelsbereich sind Eigentümer-Unternehmer. Daneben betreuen wir aber auch zahlreiche bekannte nationale und multinationale Unternehmen.
Kontakt:
Nigel Wood
Simon Thomas


